Kirchenschule GermeringKirchenschule Germering

Hygieneplan der Kirchenschule in Germering

mit Wirkung vom 08.11.2021

Vorbemerkungen

Die folgenden Hygienemaßnahmen orientieren sich am Rahmen- Hygieneplan des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 31.08.2021 und den Ergänzungen (zuletzt 04.11.2021). Sie sind von allen Personen, die in der Kirchenschule tätig sind, zwingend einzuhalten und umzusetzen.

Die Bestimmungen beziehen sich auf das Schulgebäude und das zur Schule gehörende Schulgelände.

Alle Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, die Hygienemaßnahmen des Hygienekonzepts der Kirchenschule mit den Kindern genau zu besprechen und auf deren Einhaltung zu achten.

 

Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Im gesamten Schulgebäude besteht Maskenpflicht für Schüler und Schülerinnen, auch während des Unterrichts am Arbeitsplatz.
  2. Maskenpflicht besteht auch für Lehrkräfte im Schulhaus und während des Unterrichts.
  3. Bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung besteht Maskenpflicht. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen.
  4. Schüler dürfen den Unterricht nur dann besuchen, wenn sie entweder an der schulischen Selbsttestung (Nasentest 3x in der Woche, Pooltest 2x in der Woche) teilnehmen oder einen Testnachweis durch medizinisches Personal mitbringen (PoC-Antigen-Test mit 24 Stunden Gültigkeit oder PCR-Test mit 48 Stunden Gültigkeit). Eine Selbsttestung im Elternhaus gilt hierfür nicht. Genesene Schüler sind hiervon 6 Monate nach Erkrankung ausgenommen.
  5. Im Falle einer Infektion in der Klasse wird durch Selbsttests in der Schule die Testhäufigkeit auf bis zu 5x in der Woche erhöht.
  6. Lehrer/innen und Schulpersonal dürfen ebenfalls nur getestet (Selbsttest/ PoC-Antigen-Test /PCR-Test), geimpft oder genesen ins Schulgebäude.
  7. Für externe Besucher des Schulhauses gilt die 3-G-Regel (getestet mit PoC-Antigen-Test oder PCR-Test, innerhalb der letzten 6 Monate genesen oder 14 Tage zweifach geimpft).
  8. Der Mindestabstand von 1,5m von Schülerinnen und Schülern zu Lehrkräften und sonstigem Personal sollte weiterhin gewahrt werden; Ausnahme: zwingende pädagogisch - didaktische Gründe.
  9. Jeder Schüler hat einen festen Sitzplatz; bei Gruppenmischungen ist auf eine blockweise Sitzordnung der einzelnen Klassen zu achten.
  10. Gruppen- und Partnerarbeit sind möglich.
  11. Eine gemeinsame Nutzung von Gegenständen ist zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, hat am Ende gründliches Händewaschen mit Seife zu erfolgen.
  12. Nach 45 Minuten muss eine stoßweise Lüftung über mehrere Minuten erfolgen. Falls die Fenster nur gekippt werden können, sind die Lüftungsphasen zu verlängern und die Klassenzimmertüren offen zu halten. Luftreiniger ersetzen das Lüften nicht, sondern ergänzen dieses.
  13. Bei den Pausen im Freien zu den regulären Pausenzeiten muss keine Maske getragen werden, wie bei allen weiteren Aktivitäten im Freien.
  14. Der Wechsel der Klassenzimmer erfolgt geordnet im Klassenverband/ Gruppenverband – soweit möglich unter Beaufsichtigung einer Lehrkraft.
  15. Der Sportunterricht in festen Gruppen ist wieder möglich. Es ist auf eine ausreichende Lüftung während und nach Nutzung der Turnhalle zu achten. In der Halle darf die Maske abgenommen werden, der Abstand von 1,5m sollte gewahrt werden. Beim Sportunterricht im Freien besteht ebenfalls keine Maskenpflicht.
  16. Bei Gesang ist auf eine ausreichende Lüftung zu achten sowie darauf, dass alle Sänger versetzt stehen und in eine Richtung schauen. Musikinstrumente dürfen bei ausreichender Reinigung verwendet werden, dürfen aber nicht, oder nur gereinigt, getauscht werden.
  17. Toilettenbesuche erfolgen einzeln und wenn möglich während des Unterrichts. Alle Schülerinnen und Schüler haben sich nach der Toilettennutzung intensiv die Hände zu reinigen. Dazu gibt es Seifenspender und Einmalhandtücher auf den Toiletten und in den Klassenzimmern.
  18. Grundsätzlich ist auf regelmäßiges Händewaschen, das Einhalten der Husten- und Niesetikette sowie auf den Verzicht von Körperkontakt zu achten.

 

Vorgehen bei Auftreten von Erkältungskrankheiten bzw. respiratorischen Symptomen

  1. Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie Fieber · Husten · Kurzatmigkeit, Luftnot · Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns · Hals- oder Ohrenschmerzen · (fiebriger) Schnupfen · Gliederschmerzen · starke Bauchschmerzen · Erbrechen oder Durchfall ist der Schulbesuch nicht erlaubt. Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn · die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten), · die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war, · zusätzlich ein negativer Covid-19- Test (PCR- oder AG-Test) vorliegt.
  2. In den folgenden Fällen ist ein Schulbesuch ohne Test möglich: Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen - bitte die Lehrkraft informieren) · Verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber) · Gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern -> bei gutem Allgemeinzustand. Im Sinne der Infektionsvermeidung sollten auch Kinder mit leichten Erkältungssymptomen den Unterricht nicht besuchen.
  1. Familien, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einer Covid-infizierten Person hatten, sind verpflichtet, die staatlichen Vorgaben hinsichtlich Testung sowie Quarantäne einzuhalten, bevor das Kind die Schule besucht.
  2. Covid-Erkrankungen aller Beteiligten der Schulfamilie sind unverzüglich der Schulleitung unter kucher@germering.bayern.de zu melden.

 

Weitere Hygienemaßnahmen und Vorschriften können folgen.

Hygienebeauftragte: Ismene Kucher (Rin), Christina König (Sicherheitsbeauftragte)

Wir danken allen für die verantwortungsvolle Einhaltung und Mithilfe!